Erklärung zur Barrierefreiheit für VIKING-fire.com

Zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2026

Bei VIKING Fire & Rescue, einem Geschäftsbereich von VIKING Life-Saving Equipment, verpflichten wir uns, unsere Website für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer digitalen Inhalte zu verbessern, damit sie für alle wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Wir streben die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, an und bemühen uns, EN 301 549 im größtmöglichen Umfang zu erfüllen¹.

 

Konformitätsstatus

Diese Website ist aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten teilweise konform mit WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.

Diese Erklärung wurde in Übereinstimmung mit EN 301 549 erstellt.

 

Anwendungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.viking-fire.com sowie die zugehörigen Subdomains und Unterseiten.

Sie gilt nicht für Plattformen, Dienste oder eingebettete Inhalte Dritter, die nicht von VIKING Fire & Rescue – A Division of VIKING Life-Saving Equipment A/S kontrolliert werden.

Die Website ist in erster Linie für die B2B-Nutzung konzipiert und unterstützt keinen direkten Online-Kauf. Nutzerinnen und Nutzer können über Kontaktformulare Anfragen einreichen oder Informationen bzw. Dienstleistungen anfordern.

 

Bewertung der Barrierefreiheit

Wir haben eine Bewertung der Barrierefreiheit der Website durchgeführt. Die Bewertung erfolgte durch eine Kombination aus manuellen Tests und öffentlich verfügbaren Tools zur Prüfung der Barrierefreiheit, um Bereiche zu identifizieren, die verbessert werden müssen.

Das jüngste Audit wurde zwischen März und Mai 2026 durchgeführt.

Verbesserungen der Barrierefreiheit werden fortlaufend im Rahmen unseres digitalen Entwicklungsprozesses umgesetzt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen sind einige Bereiche der Website noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten aktiv daran, die folgenden Probleme zu beheben:

 

1.1.1 Nicht-Text-Inhalte

  • Einige Bilder, Symbole oder verlinkte Bilder enthalten doppelte Alternativtexte, was dazu führen kann, dass Screenreader wiederholte oder unklare Informationen ausgeben.

  • Einige benachbarte Links verfügen nicht über ausreichend eindeutige oder aussagekräftige Alternativtexte, wodurch es für unterstützende Technologien schwierig sein kann, ihren Zweck zu bestimmen.

  • Einige Bilder enthalten eingebetteten Text, der nicht als Textalternative oder Bildunterschrift bereitgestellt wird, wodurch die Informationen für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer nicht lesbar sind.

 

1.2.2 Untertitel für aufgezeichnete Inhalte

  • Einige aufgezeichnete Videoinhalte enthalten keine Untertitel. Dadurch können Nutzerinnen und Nutzer, die gehörlos oder schwerhörig sind, möglicherweise nicht auf gesprochene Inhalte und relevante Audioinformationen zugreifen

 

1.3.1 Informationen und Beziehungen

  • Einige Formularfelder verfügen nicht über korrekt zugeordnete Beschriftungen, die von Screenreadern erkannt werden können.

  • Einigen Fieldsets fehlen Legenden, wodurch es für unterstützende Technologien schwierig ist, den Zweck gruppierter Formularsteuerelemente zu kommunizieren.

  • Einige Beschriftungs-IDs sind ungültig oder falsch referenziert, wodurch Screenreader möglicherweise daran gehindert werden, Beschriftungen den richtigen Eingabefeldern zuzuordnen.

  • Einige ARIA-Label-Referenzen fehlen oder sind ungültig, sodass unterstützende Technologien möglicherweise nicht in der Lage sind, den korrekten barrierefreien Namen bestimmter Elemente zu bestimmen.

  • Einige ARIA-Beschreibungsreferenzen fehlen oder sind ungültig, wodurch zusätzliche Anweisungen oder kontextbezogene Informationen möglicherweise nicht für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer ausgegeben werden.

 

1.4.3 Mindestkonstrast

  • Einige Texte erfüllen nicht das erforderliche Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1, was es Nutzerinnen und Nutzern mit eingeschränktem Sehvermögen erschweren kann, die Inhalte zu lesen.

  • Einige Überschriftentexte, einschließlich H1-Überschriften, sofern betroffen, weisen möglicherweise keinen ausreichenden visuellen Kontrast zum Hintergrund auf.

 

1.4.11 Kontrast von Nicht-Text-Inhalten

  • Einige Formularsteuerelemente erfüllen nicht das erforderliche Kontrastverhältnis für visuelle Begrenzungen, Zustände oder interaktive Elemente.

  • Einige Komponenten der Benutzeroberfläche, wie Eingabefelder, Symbole oder Fokusindikatoren, verfügen möglicherweise nicht über ausreichenden Kontrast, um von Nutzerinnen und Nutzern mit eingeschränktem Sehvermögen leicht erkannt zu werden.

 

2.4.4 Linkzweck

  • Einige Links mit unterschiedlichen Zielen verwenden denselben oder unklaren Linktext, wodurch es für Nutzerinnen und Nutzer schwierig sein kann zu verstehen, wohin der jeweilige Link führt.

  • Einige Links beschreiben ihren Zweck nicht eindeutig, wenn sie außerhalb ihres Kontexts vorgelesen oder von unterstützenden Technologien ausgegeben werden.

 

3.2.2 Bei Eingabe

  • Einige Absende-Schaltflächen oder Formularsteuerelemente können bei Aktivierung oder Änderung unerwartet eine Kontextänderung auslösen, ohne die Nutzerin oder den Nutzer zuvor eindeutig darüber zu informieren.

 

4.1.1 Syntaxanalyse

  • Einige Seiten enthalten doppelte IDs, was beeinflussen kann, wie Browser und unterstützende Technologien die Seitenstruktur interpretieren.

  • Doppelte IDs können dazu führen, dass Beschriftungen, ARIA-Referenzen oder skriptgesteuerte Interaktionen auf das falsche Element verweisen.

 

4.1.2 Name, Rolle, Wert

  • Einige Schaltflächen verfügen nicht über einen barrierefreien Namen, wodurch ihr Zweck für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer unklar ist.

  • Einige ausgeblendete Elemente enthalten fokussierbare Inhalte, was dazu führen kann, dass Tastaturnutzerinnen und -nutzer oder Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer zu Inhalten navigieren, die visuell nicht verfügbar sind.

  • Einigen Formularsteuerelementen fehlen barrierefreie Beschriftungen oder Namen, wodurch unterstützende Technologien daran gehindert werden, ihren Zweck korrekt zu identifizieren.

  • Einige Symbole verfügen nicht über einen barrierefreien Namen, wodurch ihre Funktion beim Zugriff mit einem Screenreader unklar ist.

  • Bestimmte interaktive Komponenten geben ihren Namen, ihre Rolle, ihren Zustand oder ihren Wert nicht korrekt an unterstützende Technologien weiter.

 

Laufende Verbesserungen 

Barrierefreiheit ist in unsere Design- und Entwicklungsprozesse integriert. Wir:

  • führen regelmäßige Überprüfungen der Barrierefreiheit durch,

  • führen manuelle und automatisierte Tests durch,

  • beheben identifizierte Probleme im Rahmen unserer Release-Zyklen,

  • verbessern kontinuierlich das interne Bewusstsein für Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Wir streben an, die identifizierten Probleme schrittweise zu beheben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. Mai 2026 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit wurde im Rahmen einer Selbstevaluierung mithilfe manueller Tests und automatisierter Tools durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 20. Mai 2026 überprüft.

 

Feedback und Kontaktinformationen

Falls Sie auf Barrieren bei der Nutzung stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: ppemarketing@viking-life.com

Wir bemühen uns, auf Feedback zur Barrierefreiheit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu antworten.

 

1Lov om tilgængelighedskrav for produkter og tjenester